Internationale  Clubhaus – Richtlinien                                Richtlinien zum Ausdrucken

 

In den Internationalen Richtlinien für Clubhaus-Programme, auf die sich die weltweite Clubhaus Gemeinschaft im Konsens geeinigt hat, ist  das Clubhausmodell der Rehabilitation festgelegt. Die darin zugrunde gelegten Prinzipien bilden das Herzstück des Erfolgs der Clubhaus Gemeinschaft und helfen psychisch kranken Menschen, Klinikaufenthalte zu vermeiden und gleichzeitig soziale, finanzielle, Bildungs- und berufliche Ziele zu erreichen. Die Richtlinien fungieren außerdem als „Verfassung“ für Mitglieder und als ethischer Kodex für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Vorstand und Verwaltung. Die Richtlinien betonen, dass das Clubhaus ein Ort ist, der den Mitgliedern Respekt vermittelt und ihnen Entfaltungsmöglichkeiten bietet.

Die Richtlinien dienen als Grundlage zur Bewertung der Qualität der Clubhauspraxis durch den Zertifizierungsprozess des Internationalen Zentrums für Clubhausentwicklung (ICCD).

Alle zwei Jahre werden diese Richtlinien von der weltweiten Clubhaus Gemeinschaft überprüft und, falls erforderlich, geändert. Dieser Prozess wird vom ICCD Richtlinien-Prüfungskomitee koordiniert, das sich aus Mitgliedern und MitarbeiterInnen von Clubhäusern aus aller Welt zusammensetzt, die durch das ICCD zertifiziert wurden.

Mitgliedschaft

1.            Die Mitgliedschaft ist freiwillig und ohne zeitliche Begrenzung.

2.            Nur das Clubhaus entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Jeder, der psychisch krank ist oder war, kann Mitglied werden, es sei denn, eine Person stellt gegenwärtig eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit der Gemeinschaft dar.

3.            Die Mitglieder entscheiden darüber, wie sie das Clubhaus nutzen und mit welchen MitarbeiterInnen sie arbeiten wollen. Es gibt keine Absprachen, Verträge oder Regeln, die darauf abzielen, die Beteiligung der Mitglieder zu erzwingen.

4.          Alle Mitglieder haben den gleichen Zugang zu allen Möglichkeiten, die das Clubhaus bietet, unabhängig von ihrer Diagnose und dem Stand ihrer Leistungsfähigkeit.

5.         Es steht den Mitgliedern frei, ihre Rehabilitationspläne und Fortschrittsberichte mitzuschreiben. Alle diese Berichte müssen sowohl von dem Mitglied selbst als auch von dem (der) betreffenden MitarbeiterIn unterschrieben werden.

6.           Die Mitglieder haben das Recht, nach beliebig langer Abwesenheit sofort wieder ins Clubhaus zurückzukommen, es sei denn, ihre Rückkehr würde die Gemeinschaft gefährden.

7.           Mitglieder und MitarbeiterInnen unterhalten ein gut organisiertes Außendienstprogramm, indem sie sich um abwesende Mitglieder kümmern und um solche, die vereinsamen oder wieder in der Klinik sind.

Beziehungen

8.            Alle Clubhaustreffen sind sowohl für Mitglieder als auch für MitarbeiterInnen zugänglich. Es gibt keine offiziellen Treffen nur für Mitglieder oder nur für MitarbeiterInnen, bei denen konzeptionelle Entscheidungen oder Mitglieder Angelegenheiten diskutiert werden.

9.          Die Zahl der MitarbeiterInnen ist einerseits ausreichend, um die Mitglieder in das Geschehen einzubeziehen, andererseits begrenzt, um zu verhindern, dass die MitarbeiterInnen ohne Beteiligung der Mitglieder alle verantwortlichen Aufgaben selbst übernehmen.

1.           Aufgaben in der Arbeitsgruppe. Die MitarbeiterInnen arbeiten hauptamtlich im Clubhaus und nicht überwiegend noch woanders.

2.          Die Verantwortung für das Funktionieren des Clubhauses tragen die Mitglieder und MitarbeiterInnen gemeinsam und letztlich die Clubhaus-Leitung. Kernpunkt dieser Verantwortung ist, dass in allen Aufgabengebieten des Clubhauses MitarbeiterInnen und Mitglieder beteiligt sind.

Räumlichkeiten

3.            Das Clubhaus ist selbständig; dazu gehören ein eigener Name, Postadresse und Telefonnummer.

4.            Das Clubhaus hat eigene Räumlichkeiten. Es liegt außerhalb von psychiatrischen Zentren oder anderen Institutionen und kann nicht von anderen Einrichtungen genutzt werden. Das Clubhaus ist darauf ausgerichtet, den arbeitsorientierten Tag zu ermöglichen und soll gleichzeitig attraktiv sein, über angemessene Räumlichkeiten verfügen und das Gefühl von Respekt und Würde vermitteln.

5.         Alle Räumlichkeiten sind den Mitgliedern und MitarbeiterInnen zugänglich. Es gibt keine ausschließlichen Räume für MitarbeiterInnen oder Mitglieder.

Der arbeitsorientierte Tag

6.           Am arbeitsorientierten Tag beteiligen sich Mitglieder und MitarbeiterInnen gemeinsam, um das Clubhaus partnerschaftlich zu führen. Das Clubhaus arbeitet mit Stärken, Talenten und Fähigkeiten; es darf keinen Klinikbetrieb, ambulante Behandlung oder Therapieprogramme beinhalten.

7.         Die Arbeit, die im Clubhaus geleistet wird, ist ausschließlich die anfallende Arbeit des Clubhauses und dient dem Vorankommen der Clubhausgemeinschaft. Es werden keine Arbeiten für Außenstehende, ob einzelne oder Organisationen, ob bezahlt oder unbezahlt, verrichtet. Die Mitglieder werden für ihre Arbeit im Clubhaus nicht bezahlt, es gibt auch keine künstlichen Belohnungssysteme.

8.         Das Clubhaus ist mindestens fünf Tage pro Woche geöffnet. Der arbeitsorientierte Tag entspricht der normalen Arbeitszeit.

9.         Das Clubhaus ist organisatorisch in eine oder mehrere Arbeitgruppen untergliedert. Jede Gruppe hat ausreichend Personal, Mitglieder und bedeutungsvolle Arbeit, um einen ausgefüllten und motivierenden arbeitsorientierten Tag aufrechtzuerhalten. Gruppentreffen werden abgehalten um Beziehungen zu Pflegen, ebenso wie zur Organisation der Arbeit des Tages.

10.     Jegliche Arbeit im Clubhaus ist darauf ausgerichtet, den Mitgliedern dabei zu helfen, ihr Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen wiederzugewinnen und das Gefühl zu vermitteln, wieder gebraucht zu werden. Ein jobspezifisches Training ist nicht beabsichtigt.

11.        Die Mitglieder haben die Möglichkeit der Mitarbeit in jedem Bereich des Clubhauses, einschließlich Verwaltung, Statistik, Aufnahme neuer Mitglieder, Betreuung der Orientierungs-Phase, Außendienst, Einstellung, Einarbeitung und Beurteilung der MitarbeiterInnen, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung und Überprüfung der Clubhaus-Effektivität.

Arbeit

12.   Das Clubhaus ermöglicht es seinen Mitgliedern, zu bezahlter Arbeit zurückzukehren - mit Hilfe von Übergangsarbeitsplätzen, unterstützter Arbeit und Arbeitsplätzen auf dem freien Arbeitsmarkt; daher gibt es keine Arbeitsplätze im Clubhaus, eigenständige Clubhausfirmen oder beschützende Werkstätten.

Zeitlich befristete Arbeitsplätze (TEP)

22.      Das Clubhaus bietet ein eigenes Übergangsarbeitsprogramm an, das den Mitgliedern aufgrund ihrer Mitgliedschaft - Arbeitsmöglichkeiten auf dem freien Arbeitsmarkt ermöglicht. Als entscheidender Bestandteil des TEP garantiert das Clubhaus die Besetzung aller Übergangs-Arbeitsplätze bei Abwesenheit von Mitgliedern. Zusätzlich erfüllen sie folgende Kriterien:

a.            Der Wunsch zu arbeiten ist der einzig wichtige Maßstab, der über die Arbeitsmöglichkeit eines Mitglieds entscheidet.

b.       Unabhängig davon, ob die vorherigen Arbeitsplätze ein Erfolg oder Misserfolg waren, haben die Mitglieder jederzeit die Möglichkeit, weitere Arbeitsplätze zu erproben.

c.            Die Mitglieder arbeiten in der Firma des Arbeitgebers.

d.            Die Mitglieder erhalten den normalen Arbeitslohn, der nicht unter dem Mindestlohn liegt, direkt vom Arbeitgeber.

e.            TE-Arbeitsplätze bieten ein breites Spektrum verschiedener Jobs an.

f.             TE-Arbeitsplätze sind Teilzeitarbeitsplätze und zeitlich begrenzt; in der Regel dauern sie sechs bis neun Monate und haben eine 15- bis 20- Stundenwoche.

g.            Die Auswahl der Mitglieder und deren Anlernen auf dem Arbeitsplatz liegt in der Verantwortung und im Ermessen des Clubhauses und nicht beim Arbeitgeber.

h.            Alle Berichte über diese Arbeitsplätze für die entsprechenden Stellen, die mit der finanziellen Unterstützung der Mitglieder zu tun haben, werden von Mitgliedern und deren Mitarbeitern zusammen vorbereitet.

i.              Diese Arbeitsplätze werden von den Mitgliedern und Mitarbeitern verwaltet und nicht von darauf spezialisierten Personen.

j.             Es gibt keine Arbeitsplätze innerhalb des Clubhauses. TEPs bei Firmen mit beschützten Arbeitsplätzen müssen außerhalb des Clubhauses lokalisiert sein und alle vorgenannten Kriterien einhalten.

Unterstützte und unabhängige arbeit

23.       Das Clubhaus bietet eigene Arbeitsprogramme im unterstützten und im unabhängigen Bereich an und unterstützt die Mitglieder, Arbeitsplätze auf dem freien Arbeitsmarkt zu sichern, zu erhalten und zu verbessern. Vom Clubhaus unterstützte Arbeitsprogramme sind dadurch charakterisiert, dass das  Clubhaus den Kontakt mit dem arbeitenden Mitglied und dem Arbeitgeber aufrecht erhält. Mitglieder und MitarbeiterInnen bestimmen gemeinsam die Art, die Häufigkeit und den Ort der gewünschten Unterstützung.

24. Mitglieder, die ganztägig arbeiten, haben weiterhin alle Möglichkeiten und die Unterstützung des Clubhauses, um Ansprüche       ´  geltend zu machen, Hilfe bei Wohnungs-, Gesundheits-, Rechts-, Finanz- und persönlichen Angelegenheiten und können auch am Abend- und Wochenendprogramm teilnehmen.

Aus- und Weiterbildung

25.   Das Clubhaus unterstützt die beruflichen Fort- und Weiterbildungsziele der Mitglieder durch Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Erwachsenenbildung vor Ort. Zusätzlich bietet das Clubhaus hausinterne Kurse an, wobei auf die Fähigkeiten der Mitglieder als Kursleiter zurückgegriffen wird.

Aufgaben des Hauses

26. Sowohl das Clubhaus als auch die TE -Arbeitsplätze sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Wenn dies nicht der Fall ist, bietet oder arrangiert das Clubhaus geeignete Alternativen.

27. Jede Form von Unterstützung wird von den Mitgliedern und Mitarbeitern des Clubhauses geleistet. Alle diesbezüglichen Aktivitäten sind Bestandteil der Struktur der Arbeitsgruppen des Clubhauses. Sie beinhalten, den Mitgliedern Beistand zu leisten und ihnen zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen, einen gesunden Lebensstil zu fördern, sowie eine Wohnung oder die richtige medizinische, psychologische und pharmakologische Behandlung und Suchtberatung in ihrer Umgebung zu finden.

28.  Das Clubhaus setzt sich dafür ein, allen Mitgliedern sichere, ordentliche und bezahlbare Wohnmöglichkeiten einschließlich unabhängiger Wohnformen anzubieten. Das Clubhaus kann auf Wohnmöglichkeiten zurückgreifen, die diese Kriterien erfüllen, oder, falls dies nicht der Fall ist, entwickelt das Clubhaus sein eigenes Wohnprogramm. Für das Clubhaus-Wohnprogramm gilt:

a.            Mitglieder und MitarbeiterInnen organisieren diesen Bereich gemeinsam.

b.            Die Mitglieder wohnen dort auf eigenen Wunsch.

c.             Die Mitglieder können die Lage ihrer Wohnung und ihre Mitbewohner aussuchen.

d.            Grundsätze und Vorgehensweisen entsprechen der Clubhauskultur.

e.            Der Grad der Unterstützung richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der Mitglieder.

f.             Mitglieder und MitarbeiterInnen stehen den Mitgliedern zur Seite, ihre Wohnung, besonders bei längeren Klinikaufenthalten, zu behalten.

29.   Das Clubhaus führt regelmäßig eine objektive, regelmäßige Auswertung seiner Effektivität durch.

30.   DirektorIn, MitarbeiterInnen, Mitglieder und andere zugehörige Personen nehmen an dem dreiwöchigen Trainingskurs über das Clubhaus-Modell in einem dafür qualifizierten Clubhaus teil.

31.   Abends und am Wochenende bietet das Clubhaus ein Freizeitprogramm an. Feiertage werden am aktuellen Tag begangen.

Finanzierung, Führung  und Verwaltung

32.        Das Clubhaus hat einen unabhängigen Vorstand, oder falls es an eine Geld gebende Institution angegliedert ist, einen separaten Beirat. Diese Gremien setzen sich aus Personen zusammen, deren ausschließliches Ziel es ist, dem Clubhaus und einzelnen Mitgliedern finanzielle Unterstützung und rechtliche Beratung zukommen zu lassen.  Darüber hinaus unterstützen sie Gesetzesinitiativen, die sowohl die Situation psychiatrieerfahrener Menschen verbessern als auch die Einbindung des Clubhauses in die Gemeinde.

33.   Das Clubhaus stellt sein eigenes Budget auf und verwaltet es. Zu Beginn des Geschäftsjahres wird es vom Vorstand oder Beirat gebilligt und während des Jahres routinemäßig überprüft.

34.   Die Gehälter der MitarbeiterInnen entsprechen denen vergleichbarer Positionen im Psychiatriebereich.

35.   Das Clubhaus hat die Unterstützung der zuständigen Behörden und alle nötigen Genehmigungen und Zulassungen. Das Clubhaus arbeitet mit Menschen und Einrichtungen zusammen, die seine Wirksamkeit in der Gemeinde vergrößern können.

36.   Das Clubhaus hält offene Versammlungen ab und schafft Strukturen, die es Mitgliedern und Mitarbeitern ermöglichen, am Entscheidungsprozeß bezüglich der Leitung, der Clubhaus-Politik und der zukünftigen Richtung und Entwicklung des Clubhauses aktiv mitzuwirken. Dies geschieht in der Regel durch Konsensfindung.

Internationales Zentrum für Clubhaus Entwicklung                                            

425 West 47th Street

New York, New York 10036  , USA                                                                                          

Telefon:  212 582 0343       Fax:   212 397 1649                                                                            Stand: Oktober 2008